- Finanzplanung
- I. F. von Unternehmungen:1. Begriff: Prozess der zielgerichteten, d.h. an definierten Liquiditäts-, Rentabilitäts- und Risikozielen (⇡ Liquidität, ⇡ Rentabilität) ausgerichteten Gestaltung zukünftiger Finanzentscheidungen.- 2. Einordnung: Teilgebiet der Unternehmensplanung. Einerseits basiert die F. auf betrieblichen Teilplänen, bes. auf Absatz- und Produktionsplänen; andererseits beeinflusst die Finanzierung die übrigen betrieblichen Teilpläne. Aufgrund dieser Interdependenzen gilt die F. nur integriert im Gesamtplanungsprozess als durchführbar (⇡ integrierte Finanzplanung).- 3. Aufgaben: (1) Ermittlung des zukünftigen ⇡ Finanzbedarfs; (2) Bestimmung von Art, Höhe und Zeitpunkt von Finanzierungsmaßnahmen.- 4. Arten: (1) Strategische F.: Festlegung der Rahmendaten für Finanzentscheidungen; an Rentabilitäts- und Risikozielen orientiert. (2) Operative F.: Detailentscheidungen innerhalb der durch die strategische F. festgelegten Rahmendaten; an Liquiditätszielen orientiert. Konkretisierung der operativen F. im ⇡ Finanzplan.II. F. öffentlicher Haushalte:(Bund, Länder und Kommunen): ⇡ Haushaltsplan, ⇡ mehrjährige Finanzplanung. Literatursuche zu "Finanzplanung" auf www.gabler.de
Lexikon der Economics. 2013.